
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Die Abmahnung im Arbeitsrecht
Als Arbeitgeber:in ist es Ihr Ziel, ein harmonisches und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Manchmal kann es jedoch zu Situationen kommen, in denen das Verhalten oder die Leistung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht den Erwartungen entspricht. Dann stellen Sie sich schnell die Frage: wie darf ich/muss ich als Arbeitgeber:in angemessen reagieren. Was darf ich überhaupt?
In solchen Fällen kann eine arbeitsrechtliche Abmahnung ein notwendiger Schritt sein. Aber was ist eine Abmahnung? Wann ist diese zulässig und wie sprechen Sie diese als Arbeitgeber:in diese richtig aus?
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formelle Mitteilung, die an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter gerichtet wird, um auf ein Fehlverhalten oder eine unzureichende Leistung hinzuweisen. Sie soll Mitarbeitende auf ihre Fehlverhalten hinweisen und dazu anhalten sich in Zukunft richtig - also pflichtkonform zu verhalten.
In welchen typischen Fällen können Abmahnungen ausgesprochen werden?
Eine Abmahnung ist in verschiedenen Situationen erforderlich, beispielsweise bei:
- Unpünktlichkeit: Häufiges Zuspätkommen kann die Arbeitsabläufe stören und sollte abgemahnt werden.
- Schlechtem Arbeitsverhalten: Wenn die Leistung von Mitarbeitendenden nicht den vereinbarten Standards entspricht, ist eine Abmahnung sinnvoll.
- Verstößen gegen betriebliche Regeln: Dazu zählen beispielsweise das Nichteinhalten von Sicherheitsvorschriften oder das Missachten von Arbeitsanweisungen.
Wichtige Punkte bei einer Abmahnung
1. Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Informationen fest, wie Datum, Uhrzeit und Art des Fehlverhaltens. Eine präzise Dokumentation ist entscheidend für die Wirksamkeit der Abmahnung. Als Faustregel gilt: ein unbeteiligter Dritter sollte aus der Darstellung gut nachvollziehen können, worin das Fehlverhalten besteht.
2. Klarheit und Deutlichkeit: Formulieren Sie die Abmahnung klar und verständlich. Es sollte eindeutig sein, welches Verhalten beanstandet wird, dass Sie dieses Verhalten nicht erneut tolerieren und welche Konsequenzen drohen, wenn sich das Verhalten nicht ändert.
3. Gesprächsangebot: Geben Sie der betroffenen Person die Möglichkeit, sich zu äußern. Ein offenes Gespräch kann Missverständnisse klären und zur Verbesserung beitragen. Eine Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können auch eine verpflichtende Anhörung des Mitarbeitenden vor Aussprache der Abmahnung vorsehen
4. Fristen setzen: Setzen Sie eine angemessene Frist, innerhalb derer die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das Verhalten ändern sollte. Dies zeigt, dass Sie an einer Lösung interessiert sind.
5. Zustellung: Übergeben Sie die Abmahnung am besten in einem persönlichen Gespräch. Ja, dass kann herausfordernd sein, aber die Übersendung einer Abmahnung per Post birgt nicht nur Zustellungsrisiken - sie kann das Arbeitsverhältnis auch zusätzlich emotional belasten.
6. Rechtliche Rahmenbedingungen: Achten Sie darauf, dass die Abmahnung den rechtlichen Vorgaben entspricht. Oft gibt es in Tarifverträgen oder aber Betriebsvereinbarungen ebenfalls zusätzliche Regelungen, die auch bei der Aussprache einer Abmahnung zu beachten sind.
7. Beachten Sie Besonderheiten bei Mitarbeitenden mit anerkannter Schwerbehinderung.
Das Thema Abmahnungen ist komplex und erfordert ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Kontaktieren Sie mich, bei Unsicherheiten oder Fragen zu diesem Thema. Gemeinsam können wir die beste Vorgehensweise für Ihr Unternehmen entwickeln und sicherstellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.al
