Umfassende Beratung
Umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen:
In erster Linie wollen und müssen Sie sich den eigentlichen Aufgaben in Ihrem Unternehmen widmen und ich kann verstehen, dass die vielen arbeitsrechtlichen Fragestellungen nicht Ihre Leidenschaft sind. Dennoch ist es für Sie wichtig, sich mit diesen Themen zu beschäftigen und zwar sinnvoll und lösungsorientiert. Sie brauchen mich nicht, damit ich Ihnen etwas zu Ihren arbeitsrechtlichen Problemen erzähle - Sie brauchen Lösungen. Und diese sollten einfach nachvollziehbar, pragmatisch und weitsichtig erfolgen.
Daher berate ich Sie umfassend sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.
Vertrete Sie und Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Arbeitsgerichten.
Berate und unterstütze ich bei der Erstellung, Prüfung und Überarbeitung der von Ihnen genutzten Arbeitsverträge.
Nicht immer verlaufen Arbeitsverhältnisse problemlos. Arbeitsrechtliche Sanktionen und Trennungen sollten gut vorbereitet und durchdacht angegangen werden. Ich beleuchte mit Ihnen alle Optionen und bereite Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Kündigungen sorgsam vor.
Auch bei personellen Herausforderungen stehe ich Ihnen zur Seite und berate bei notwendigen Umstrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen
Sie möchten Ihre Personalverantwortlichen mehr Handlungssicherheit im Arbeitsrecht bieten. Gemeinsam mit Ihnen konzipiere und halte ich passgenaue Schulungen und Workshops für Ihre Mitarbeitenden
Zusammenarbeit
In der dynamischen Welt des Arbeitsrechts ist Vertrauen die Basis jeder erfolgreichen Zusammenarbeit. Als Ihre Anwältin verstehe ich, dass rechtliche Herausforderungen nicht nur fachliche Expertise, sondern auch ein tiefes Verständnis für Ihre individuellen Bedürfnisse erfordern.
Ich biete Ihnen mehr als nur Rechtsberatung. Ich bin Ihre strategische Partnerin, die mit Weitblick und Engagement Ihre Interessen vertritt. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Um Ihre Anliegen optimal zu bearbeiten, ist eine offene und ehrliche Kommunikation unerlässlich. Ich freue mich darauf, von Ihnen alle relevanten Informationen zu erhalten, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Selbstverständlich halten wir alle Informationen streng vertraulich.
Für eine transparente Zusammenarbeit schließen wir eine Mandatsvereinbarung ab, in der der Beratungsgegenstand und die Vergütung klar geregelt werden. So schaffen wir eine solide Basis für eine erfolgreiche Partnerschaft.
Verlassen Sie sich auf eine transparente und offene Kommunikation, die Ihnen jederzeit ein sicheres Gefühl gibt. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre unternehmerischen Ziele zu verwirklichen – mit Kompetenz, Klarheit und vor allem: mit Vertrauen.
Kommunikation
Damit Sie von diesen Lösungen schnell und unkompliziert profitieren können, bieten sich moderne Kommunikationstools an. Dies kann per Telefon, Web-Konferenz oder via E-Mail erfolgen. Ich verwende MS 365. Besonders im Rechtsanwalt-Mandantenverhältnis ist Vertraulichkeit und Datenschutz immanent. Sämtliche Dienstleister, die ich für unsere Kommunikation oder Mandatsverwaltung nutze, werden von mir sorgfältig ausgewählt und ich ergreife die zum Schutze des Mandatsgeheimnisses erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen. Sofern möglich, belehre ich diese Dienste über das Anwaltsgeheimnis und weise auf die Sensibilität der Daten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen hin. So habe ich mich für die Kanzleisoftware RA Micro entschieden. Der Anbieter ist spezialisiert auf die Bedürfnisse und Anforderungen im Mandatsverhältnis und erfüllt alle Voraussetzungen der DSGVO. Dennoch kann ich nicht garantieren, dass alle Kommuniktaktionswege verschlüsselt sind und Dritte unter gar keinen Umständen vertrauliche Informationen erhalten. Die Bundesrechtsanwaltskammer weißt daraufhin, dass Datenschützer Bedenken, gegen die Nutzung von MS 365 haben. Jedoch verweist sie auch darauf, dass die Datenschutzbehörden bisher keine Beanstandungen gegen die Nutzung haben. Wenn Sie meine Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, ist Ihnen dieses Restrisiko bewusst. Das bedeutet, wenn Sie mir ein Anliegen per E-Mail schildern und um meine Einschätzung oder Beratung bitten, dann sind Sie damit einverstanden, dass ich Ihnen diese über das gleiche Medium zukommen lasse. Sollten Sie damit einmal nicht einverstanden sein, dann lassen Sie es mich wissen und wir finden einen anderen Weg der Kommunikation.
Auch in der Kommunikation mit den Gerichten hat die Digitalisierung Einzug gehalten. Schriftsätze und Anlagen sind verpflichtend digital mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) an die Gerichten zu übermitteln. Dieses System ist von der Bundesrechtsanwaltskammer vorgegeben und zertifiziert. Gerichte haben ebenfalls die elektronische Akte eingeführt und sind zur datenschutzkonformen Datenverarbeitung verpflichtet. Um Ihre Ansprüche durchzusetzen ist es ebenfalls erforderlich Daten an Dritte - also Anspruchsgegner und Gerichte etc - zu übermitteln. Auch diese sind zur Datenschutzkonformität verpflichtet. Wann, welche Daten zu welchen Zwecken wie erhoben und verarbeitet werden können Sie meiner ausführlichen Datenschutzerklärung entnehmen. Bei Fragen kommen Sie gerne auf mich zu.
Honorar
Für die Inanspruchnahme meiner Dienstleistungen biete ich Ihnen zwei verschiedene Beratungsmodelle an:
Vergütungsvereinbarung:
Für Individuelle und Einzelfallbezogene Beratung biete ich Ihnen eine Vergütungsvereinbarung mit einem Abrechnungsintervall im 15 Minutentakt mit einem Stundensatz in Höhe von € 200,00 zzgl. MwSt an.
Beratungspaket
Sollte sich bei Ihrem Anliegen schon jetzt abzeichnen, dass es zeitintensiv und umfangreich ist. Oder wollen Sie Ihren Personalern die Sicherheit geben, dass sie auf arbeitsrechtliche Fragen schnell und zuverlässige Antworten bekommen, ohne dabei Angst haben zu müssen, unkalkulierbare Kosten auszulösen. Hierfür biete ich ein Beratungspaket mit einem individuellen (monatlichen) Stundenkontingent zu einem vorher vereinbarten Festpreis an. Das bedeutet, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen dieses Stundenkontingent flexibel abrufen können - so dass wir eine Anzahl von Stunden vereinbaren, die flexibel über einen individuellen Zeitraum abgerufen werden können.
Über alle erbrachten Leistungen, für die wir eine Vergütung vereinbaren, erstellt ich Ihnen einen transparenten Leistungsnachweis, aus dem Sie Umfang, Inhalt und aufgewandte Zeit für die Leistung entnehmen können.
Welches Beratungsmodell sich für Sie und Ihr Unternehmen anbietet, können wir gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch näher besprechen.
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